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Neue Grundsteuer

In der Zeit vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 müssen bundesweit Grundstückseigentümer für ihren gesamten Grundbesitz Grundsteuererklärungen, genauer „Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022“ abgeben. Hierbei werden die Grundstücke völlig neu bewertet. Die erste Hauptfeststellung erfolgt nun zum 01. Januar 2022, anschließend alle sieben Jahre. Da die Zeit drängt, unterstützen wir Sie gerne von den Standorten Köln und Koblenz aus landesweit im Bereich des reformierten Grundsteuerrechts.

Herausforderung der Erstellung ohne steuerlichen Berater

Knapp 60 Seiten umfasst die gesamte Steuererklärung bei Elster. Die Eingabe der Daten für eine Immobilie kann bis zu 3 Stunden dauern. Wer die Daten nicht zügig in die Online-Formulare eingibt, weil er beispielsweise etwas nachschlagen oder nachdenken muss, riskiert einen „Time-Out“ (automatische Selbstabmeldung) der Elster-Seite. Die Daten gehen dann verloren und die gesamte Eingabe muss häufig von vorne erfolgen.

Komfortable Erstellung durch uns

Die rechtssichere Erstellung und Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt erfolgt durch uns bereits ab 129€. Die spätere Überprüfung des Steuerbescheides durch uns fällt dann darüber hinaus für Sie kostengünstiger aus, als wenn die Steuererklärung durch Sie selbst erstellt wurde.

Informieren Sie sich genauer in unserem Download-Bereich!