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Erbrecht und Vermögensnachfolge
in Köln und Koblenz

Die Rechtsanwaltskanzlei Wach ist - von den Standorten Köln und Koblenz aus - bundesweit im Erbrecht tätig. Wir beraten mittelständische Unternehmer, Handwerker und Freiberufler in der steueroptimierten Generationennachfolge. Hierbei haben wir sowohl die unternehmerische als auch die private und familiäre Situation im Blick.
Stößt dem Unternehmer etwas zu, Unfall, Krankheit oder Tod, ist die Weiterführung des Lebenswerkes in Gefahr und damit nicht selten die Zukunft der eigenen Kinder. Bis zu einer rechtssicheren Lösung der Nachfolgesituation geht unter Umständen Umsatz und Gewinn verloren. Kunden, Mandanten und Patienten orientieren sich zwischenzeitlich anderweitig. Ohne letztwillige Verfügung entsteht eine erfahrungsgemäß ungünstige Erbengemeinschaft, an welcher die gesetzlichen Erben beteiligt sind. Selten besitzen jedoch sämtliche Erben der Erbengemeinschaft die einschlägige betriebliche Fachkompetenz oder unternehmerischen Willen. In der Regel sind aber wesentliche Entscheidungen der Unternehmensführung einstimmig zu treffen. Für bestimmte Berufsgruppen, z.B Ärzte und Apotheker gilt die Besonderheit, dass die Erben berufsrechtliche Voraussetzungen erfüllen müssen, sonst können diese das Unternehmen nicht weiterführen. Ist kein geeigneter Unternehmensnachfolger vorhanden, geht der Wert des Betriebes schnell verloren. Eine weitere Herausforderung stellt sich in diesem Zusammenhang im Falle minderjähriger Erben. Zuletzt können Pflichtteilsansprüche und Steuerforderungen den Verkauf oder die Aufgabe des Betriebes nach sich ziehen, woraus ebenfalls erhebliche Steuerforderungen des Finanzamtes resultieren können.

Unser Leistungsportfolio:

  • Unternehmensnachfolgeplanung
  • Sichtung und Bewertung sämtlicher bereits vorliegender Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge, Vermächtnisse) sowie Verfügungen unter Lebenden, z.B. (Vor‐)Schenkungen unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Errichtung von Verfügungen von Todes wegen sowie Planung vorweggenommener Erbfolge unter steueroptimierten, gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Gesichtspunkten
  • Planung und Berechnung alternativer Lösungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung insbesondere von Erbschaft‐ und Schenkungsteuer, Ertragsteuern, Grunderwerbsteuer
  • Bewertung von Immobilien für erbschaft‐ und schenkungsteuerliche Zwecke
  • Bewertung von Einzelunternehmen, Praxen, Agenturen, Kanzleien, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
  • Stimmbindungsvereinbarungen
  • Im Interesse der eigenen Kinder Überprüfung sämtlicher relevanten Jahre im Hinblick auf steuerrechtlich konformer Behandlung aller Sachverhalte